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20. Mai 2020

Einführung einer Patenschaft-Zuwendung für Neugeborene

In der derzeitigen schwierigen und entbehrungsreichen Zeit möchte die Teichland Stiftung einen Beitrag leisten und ein Signal setzen zu einer zukunftsträchtigen und nachhaltigen Entwicklung.

In Vereinbarkeit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen einer gesetzeskonformen Stiftungsarbeit können wir nunmehr bekannt geben, dass die Teichland Stiftung eine Patenschaft-Zuwendung für neugeborene Kinder einführt.

Nachdem diese finanzielle Zuwendung von der Gemeinde Teichland im Jahr 2016 eingestellt wurde, entwickelte sich der Gedanke einer Neuauflage des Projektes mit einem erweiterten Rahmen.

Die Eckpunkte dieser Patenschaft-Zuwendung werden nachfolgend vorgestellt.

Die Zuwendungshöhe beträgt einmalig 1.000,00 Euro pro neugeborenes Kind. Die Auszahlung des genannten Geldbetrages ist gekoppelt mit der Annahme einer Baum-Patenschaft pro Kind. Das heißt, dass die Zuwendungsempfänger einen Obstbaum bekommen und pflanzen und für mindestens 24 Monate eine Patenschaft für dieses Bäumchen übernehmen.

Die Baum-Patenschaft bedeutet, Pflege des Baumes wie zum Beispiel gießen und alle anderen notwendigen Arbeiten damit der Baum wachsen und gedeihen kann. Damit ist insbesondere die Wässerung des Bäumchens bei langanhaltender Trockenheit und die Pflege der Baumscheibe gemeint.

Der zu pflanzende Baum wird in Absprache mit der Teichland Stiftung aus einer Liste mehrerer, empfohlener Obstsorten gewählt.  

Diese Patenschaft-Zuwendung ist beschränkt auf die Einwohner der Gemeinde Teichland. Anspruch haben demnach Familien/Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Teichland mit der Geburt eines Kindes. Eine Patenschaft- Zuwendung kann unter Beachtung dieser Kriterien erfolgen:

  • mindestens ein Erziehungs- und Sorgeberechtigter mit Hauptwohnsitz sechs Monate vor der Geburt des Kindes in der Gemeinde Teichland,
  • mindestens 24 Monate nach Erhalt der Zuwendung ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Teichland. Ist das nicht gegeben hat eine Rückerstattung des Geldbetrages an die Teichland Stiftung zu erfolgen.

Der Ort der Baumpflanzung ist innerhalb der Gemeinde Teichland und wird vorgegeben, ist jedoch im selben Ortsteil wie der Wohnort der Antragsteller. Das zu erwartende Erntegut steht der Allgemeinheit zur Verfügung.

Einhergehend mit der Realisierung dieses Patenschaftprojektes unterstützen und fördern wir den Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Es werden neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen, es erfolgt ein positiver Einfluss auf das lokale Klima und ein Ertrag für die Allgemeinheit wird erbracht. Außerdem möchte die Teichland Stiftung eine nachhaltige Verbundenheit zu der Gemeinde und ihrem Erscheinungsbild erzeugen.   

Die Richtlinie zur Gewährung einer Patenschaft-Zuwendung und das Antragsformular sind im Menüpunkt: Formulare abrufbar.      

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